DRK - Rettungswagen in Fahrt Foto: D. Möller / DRK

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,
Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten
Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten
Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des
Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt
sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
 

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e. V. bekennt sich zu den
sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen
Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband
Wuppertal e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom
Roten Kreuz ( IKRK) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond
Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und
Rothalbmond– Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung.
 

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e.V. ist Mitgliedsverband des
Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Nordrhein e. V.. Der Kreisverband
Wuppertal e. V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände,
Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren
Mitglieder auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal.
 

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Nordrhein e.V. nimmt der
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e. V. die Aufgaben wahr, die sich
aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den
Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten
Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des
Kreisverbandes Wuppertal und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der
Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
 

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e.V. ist ein anerkannter
Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die
der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und
menschenunwürdige Situationen zu beseitigen, sowie auf die Verbesserung der
individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
 

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des
Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das
Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt
zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes
vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im
Kreisverband.

§ 2 - Aufgaben

(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e.V. verfolgt aufgrund seines
Selbstverständnisses (§1) und seiner Möglichkeiten (§34) ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes 
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke der Wohlfahrtspflege, der
Jugend- und Altenhilfe sowie der Gesundheitshilfe.


Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:

  • Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen
    Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit,
    Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-
    Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz und
    Rothalbmond – Bewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr(u.a.Bergrettung,Wasserrettung)
    einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen
    sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.


(2) Das Deutsche Rote Kreuz e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die
deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den
Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK- Gesetz
ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, sowie die
    Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-
    Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes
    von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.


Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Wuppertal e.V. wirbt für seine Aufgaben in
der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

Satzung zum Download