Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in
Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV.
Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen,
den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht
sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall
und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und
Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie
fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen
dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität,
Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig
bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den
dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit,
an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen
Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen
unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen
gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
zu handeln.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige
Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre
Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen
Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.