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Kreisverband Wuppertal e.V. |
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Die veränderte
sicherheitspolitische Lage in Europa führte ab 1991 zu einer
grundlegenden Neuordnung des Zivilschutzes in der Bundesrepublik
Deutschland. Der Bund hat seine bisherigen Strukturvorgaben mit
Wirkung vom 01.01.1995 aufgehoben und stellt lediglich eine ergänzende
Ausstattung in Form bestimmter Fahrzeuge und deren Beladung zur
Verfügung und finanziert eine ergänzende zivilschutzbezogene
Ausbildung der Helfer. Im übrigen überlässt es der Bund den Ländern,
diese Ergänzung sinnvoll in die eigenen Gefahrenabwehrstrukturen
einzugliedern. In Nordrhein-Westfalen wurde deshalb
gleichzeitig mit den planerischen Überlegungen des Bundes das
bisherige Katastrophenschutzgesetz des Landes überarbeitet und
die noch erforderlichen Vorschriften in ein neues "Gesetz über
den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG NRW)" eingefügt.
Im Zuge dieser "Neukonzeption der Abwehr von Großschadensereignissen"
wurden die bisherigen landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten
aufgelöst und in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der
Hilfsorganisationen das Modell der "Einsatzeinheit NRW"
entwickelt. Ziel dieser Neukonzeption ist es, die vom Bund zur
Verfügung gestellte Ergänzung sinnvoll mit dem Potential des
Landes, der kommunalen Aufgabenträger und der Hilfsorganisationen
zu verbinden. Neben den neuen politischen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Katastrophenschutzes
bzw. der Gefahrenabwehr machten auch die veränderten
Anforderungen, die sich aus den Schadensereignissen einer modernen
Industriegesellschaft ergeben können, einen Wandel erforderlich. Unter diesen Vorgaben wurden im
DRK-Landesverband Nordrhein 84 Einsatzeinheiten geschaffen, die
bei Schadensereignissen jeder Größenordnung schnell und flexibel
in der Lage sind, abgestimmt auf die bereits bestehenden
Strukturen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren, den
betroffenen Menschen gezielt zu helfen. Die direkte zeitliche
Anbindung der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit an den
Rettungsdienst sowie die zeitnahe Einbindung der Betreuungsgruppe
in die Hilfeleistung soll dabei die bisher vielerorts noch
vorhandene Lücke zwischen dem Rettungsdienst/Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz schließen. Die Einsatzeinheit ist daher ein
einheitliches Instrument des Deutschen Roten Kreuzes für
Rotkreuzeinsätze, zur Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr im Land
Nordhrein-Westfalen (§ 18 FSHG NRW) und bei der Erfüllung der
Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren
und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen (§ 11 Abs. 1
Zivilschutzgesetz). Mit der Verwirklichung des Konzeptes der
Einsatzeinheit wird Nordrhein-Westfalen flächendeckend über ein
einheitliches Hilfeleistungssystem des Deutschen Roten Kreuzes im
Bereich des Sanitäts- und Betreuungsdienstes verfügen. Die Einsatzeinheit gehört zum
Einsatzpotential des DRK-Hilfeleistungssystems des Landesverbandes
Nordrhein und ist den Bereitschaften zugeordnet. Sie ist gemäß
Satzung, Dienst- und Ausbildungsordnung sowie K-Vorschrift des DRK
eine Einsatzformation mit den Aufgabenbereichen Sanitätsdienst,
Soziale Betreuung/Unterkunft, Verpflegung, Technik und Sicherheit
unter einheitlicher taktischer Führung. Die Einsatzeinheit ist damit Teil des
rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht die Verhütung und
Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einheitsführer
Arzt
Aufgaben und Gliederung Die Einsatzeinheit hat eine
multifunktionale Struktur und ist entsprechend ihrer Ausstattung
und der Ausbildung ihres Personals jederzeit in der Lage, den
Rettungsdienst bei der Versorgung von Verletzten und Kranken
wirkungsvoll zu unterstützen, zu ergänzen und ggf. abzulösen (Sanitätsgruppe).
Die von einem Schadensereignis betroffenen, aber unverletzten
Menschen werden betreut und versorgt (Betreuungsgruppe). Je
nach Schadenslage unterstützen sich Sanitäts- und
Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.
Handwerklich-technisch ausgebildetes Fachpersonal mit
entsprechender Ausstattung ergänzt und unterstützt die Sanitäts-
und Betreuungsgruppe in ihren Aufgaben (Gruppe Technik und
Sicherheit). Die Einsatzeinheit kann sowohl als komplette
Einheit, als auch in Fachgruppen eingesetzt werden. Bei Bedarf und
je nach Aufgabenstellung können auch mehrere Fachgruppen zu Zügen
unter einheitlicher Führung (Führungstrupp)
zusammengefasst werden.
-
in
der Rahmenkonzeption für den Führungstrupp der
Einsatzeinheit zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des
DRK-Landesverbandes Nordrhein -
in
der Rahmenkonzeption für die Sanitätsgruppe der
Einsatzeinheit zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des
DRK-Landesverbandes Nordrhein -
in
der Rahmenkonzeption für die Betreuungsgruppe der
Einsatzeinheit zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des
DRK-Landesverbandes Nordrhein -
in
der Rahmenkonzeption für die Gruppe Technik und Sicherheit
der Einsatzeinheit zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des
DRK-Landesverbandes Nordrhein verbindlich
festgelegt. Gruppenführer
Führung
Gruppenführer
Betreuung
Gruppenführer
Sanitätsdienst
Gruppenführer
Technik und Sicherheit
Aus dem Potential der Einsatzeinheit
können Schnelleinsatzgruppen (SEG) gebildet werden (z.B.
SEG-Sanitätsdienst, SEG-Betreuung, SEG-Rettungsdienst). Voraussetzungen zur Mitarbeit Zur
Mitwirkung in einer Einsatzeinheit des DRK-Landesverbandes
Nordrhein bedarf es nachfolgender Voraussetzungen: -
Aktive
Mitgliedschaft im
Deutschen Roten Kreuz -
Mindestalter
18 Jahre -
Gesundheitliche
Eignung (unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und
DRK-internen Vorschriften) Aus-, Fort- und Weiterbildung Die Ausbildung muss dem
Aufgabenspektrum und dem multifunktionalen Charakter der
Einsatzeinheit entsprechen und ist modular aufgebaut. Eine
einheitliche fachdienstübergreifende Helfergrundausbildung befähigt
jeden Helfer zu Mitwirkung an allen Aufgaben der Einsatzeinheit. In
die Ausbildung sind Themen des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr
im Land NRW und des Führungssystems integriert. Die Einsatzkräfte der Einsatzeinheit
müssen folgende Qualifikationen und Kenntnisse nachweisen: -
Erste-Hilfe-Ausbildung -
Helfergrundausbildung
DRK-LV Nordrhein -
Fachdienstausbildung -
Funktionsausbildung
entsprechend der ausgeübten Tätigkeit, z.B. Feldkochausbildung,
Sprechfunkerausbildung -
Ggf.
Zusatzausbildung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen, z.B.
Rettungssanitäter Die
Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt nach den gesetzlichen
Bestimmungen und der gültigen Ausbildungsordnung des DRK. Dafür
trägt der jeweilige DRK-Kreisverband die Verantwortung. Für die
Führungskräfte der Gruppen ist die Qualifikation des DRK-LV
Nordrhein zum Truppführer/Gruppenführer erforderlich. Für den
Zugführer und seinen Stellvertreter ist die Qualifikation des DRK
LV Nordrhein zum Zugführer erforderlich. Der Arzt soll über die
Berechtigung zum Führen des Begriffs "Notarzt" verfügen. Materialausstattung und Versorgungskapazität Zur Durchführung der gestellten
Aufgaben bedarf es für die Einsatzeinheit neben qualifiziertem
Personal einer gezielten Vorhaltung sachgerechter Ausstattung
sowie entsprechender Vereinbarung mit Dritten zur ergänzenden
Materialbeschaffung im Einsatzfall. Die
sächliche Ausstattung der Einsatzeinheit besteht aus Fahrzeugen,
Geräten und Spezialausrüstung entsprechend -
dem
Soll der vom Bund für Zivilschutzzwecke bereit gestellten Ergänzung
des Katastrophenschutzes, -
dem
Soll des vom Land NRW bereit gestellten Katastrophenschutzes sowie -
einer
von den DRK-Kreisverbänden zusätzlich zu den Ausstattungssätzen
des Bundes und des Landes vorzuhaltenden Ausrüstung. Einzelheiten sind in den jeweiligen
Rahmenkonzeptionen der Fachgruppen und –trupps festgelegt. Die vom Bund, vom Land
Nordrhein-Westfalen und von den DRK-Kreisverbänden für die
Einsatzeinheit zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeuge, Anhänger
und Ausstattungssätze sind integrativer Bestandteil der
Grundausstattung, die sinnvoll in die eigenen örtlichen
Strukturen der Gefahrenabwehr eingegliedert werden sollen. Versorgungskapazität: Aufgrund ihrer multifunktionalen
Struktur (vgl. auch Ziff. 2 Aufgaben und Gliederung) kann die
Einsatzeinheit je nach Schadenslage bei Sanitätslagen,
Betreuungslagen und gemischten Lagen tätig werden. Hierbei unterstützen sich die Sanitäts-
und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung. Die Sanitätsgruppe der
Einsatzeinheit wirkt an der Einsatzstelle durch die modulare
Sicherstellung von einzelnen Organisationsbereichen eines
Behandlungsplatzes mit. Fünf Sanitätsgruppen können den eigenständigen
Betrieb eines Behandlungsplatzes sicherstellen. Die Betreuungsgruppe ist so
ausgelegt, dass sie bis zu 150 Betroffene, je nach Situation als
Erstmaßnahme, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen kann.
Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der
Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden
die von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt, die bis
zu 300 Betroffene, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen,
verpflegen und sozial betreuen kann. Einzelheiten sind in den jeweiligen
Rahmenkonzeptionen der Sanitäts- und Betreuungsgruppe der
Einsatzeinheit festgelegt. Dienst- und Schutzbekleidung Es wird grundsätzlich die Dienst-
und Einsatzbekleidung gemäß der Ordnung für Dienst- und
Einsatzbekleidung im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein
getragen. Entsprechend der auszuübenden Tätigkeit ist ggf. eine
spezielle, persönliche Schutzbekleidung erforderlich. Alarmierung Die Alarmierung der Einsatzeinheit
erfolgt im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein durch den
zuständigen Vertreter der Alarmspitze im DRK-Kreisverband. Im DRK-Landesverband Nordrhein sind
die Erreichbarkeiten, die Zuständigkeiten und das Leistungsvermögen
der Einsatzeinheit in die Alarm- und Einsatzpläne aufzunehmen.
Die Einbindung der Einsatzeinheit in die Alarmierungs- und
Einsatzpläne der örtlichen zuständigen Leitstelle ist
anzustreben. Hierbei soll für die Fälle der Alarmierung die
unmittelbare Information der Alarmspitze im DRK-Kreisverband durch
die alarmierende Leitstelle sichergestellt werden. Die Einsatzeinheit ist durch
geeignete technische Alarmierungsmittel so auszustatten, dass sie
im Einsatzfall unverzüglich alarmiert werden kann. In Wuppertal alarmieren wir über das
t-mobile Alarmruf System unsere Mitarbeiter/innen und können
jederzeit diese über die Lage informieren. Das System basiert auf einem
Telefon-Alarmierungssytem, sollte das Telefonsystem nicht zur Verfügung
stehen, können die Führungskräfte über
das bekannte Payer BOS –System der Berufsfeuerwehr alarmiert
werden. Ziele (Soll) Für
die Einsatzeinheit soll eine personelle Zwei- bis Dreifachbesetzung voll
ausgebildeter Einsatzkräfte vorgehalten werden. Bei
einem Einsatz als Schnelleinsatzgruppe (SEG) soll die aufgerufene
Fachdienstgruppe zusammen mit dem Führungstrupp der
Einsatzeinheit von der Leitstelle alarmiert und eingesetzt werden.
In die Alarmierung sind hierbei auch jeweils ein Gruppenführer
der beiden nicht als SEG beteiligten Fachgruppen der
Einsatzeinheit eingebunden. Sie treffen mit dem Führungstrupp an
der Einsatzstelle ein und sind für ihre spezifischen Aufgaben
verantwortlich. Vorhandene
Schnelleinsatzgruppen sollen in die Einsatzeinheit integriert
werden. Entsprechend kann bei plötzlich eintretenden
Schadensereignissen auch unterhalb der Schwelle eines Großschadensereignisses
die Gefahrenabwehr mit den örtlich zur Verfügung stehenden
Kapazitäten der Feuerwehr, des Rettungsdienst und der
Einsatzeinheiten bewältigt werden.
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